Anwendung Hygienische und epidemiologische Regeln SP 3.1.1.2341-08 "Prävention von Virushepatitis B"

(genehmigt durch den Erlass des Chief State Sanitary Doctor der Russischen Föderation
datiert vom 30. Dezember 2010 N 190)

I. Geltungsbereich

1.1. Diese hygienischen und epidemiologischen Regeln (im Folgenden "Hygieneregeln") legen die Grundvoraussetzungen für einen Komplex aus organisatorischen, hygienischen, hygienischen und antiepidemischen Maßnahmen fest, deren Umsetzung die Prävention und Verbreitung der Virushepatitis A gewährleistet.

1.2. Die Einhaltung der Hygienevorschriften ist für Bürger, juristische Personen und Einzelunternehmer obligatorisch.

1.3. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Hygienevorschriften wird von den Stellen durchgeführt, die zur staatlichen sanitären und epidemiologischen Überwachung befugt sind.

Ii. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Standardfalldefinition für akute Hepatitis A

2.1.1. Akute Hepatitis A (im Folgenden als OSA bezeichnet) ist eine akute virale Infektionskrankheit, die sich in typischen Fällen von allgemeiner Krankheit, erhöhter Müdigkeit, Anorexie, Übelkeit, Erbrechen, manchmal Gelbsucht (dunkler Urin, verfärbter Stuhl, Gelbfärbung der Sklera und Haut) manifestiert Serumaminotransferasen.

Das Laborkriterium zur Bestätigung des Falls von OHA ist das Vorhandensein von IgM-Antikörpern gegen das Hepatitis-A-Virus (nachstehend als Anti-HAV-IgM bezeichnet) oder RNA des Hepatitis-A-Virus im Blutserum.

2.1.2. RSA-Management für epidemiologische Überwachung.

Verdächtiger Fall - ein Fall, der der klinischen Beschreibung entspricht.

Ein bestätigter Fall ist ein Fall, der der klinischen Beschreibung entspricht und vom Labor bestätigt wurde, oder ein Fall, der der klinischen Beschreibung entspricht, der bei einer Person festgestellt wurde, die innerhalb von 15 bis 50 Tagen vor dem Auftreten der Symptome mit einem im Labor bestätigten Fall von Hepatitis A in Kontakt gekommen war.

Bei einem epidemischen Fokus mit mehreren RSA-Fällen wird die Diagnose auf der Grundlage klinischer und epidemiologischer Daten gestellt.

Der Erreger von RSA ist ein RNA-haltiges Virus der Gattung Hepatovirus der Familie Picornaviridae. Virionen haben einen Durchmesser von 27 - 32 nm. Das Virus wird durch sechs Genotypen und einen Serotyp dargestellt. Hepatitis-A-Virus (im Folgenden: HAV) ist resistenter gegen physikalisch-chemische Einflüsse als Mitglieder der Enterovirus-Gattung.

2.3. Labordiagnostik

2.3.1. Die Labordiagnostik des RSA wird durch serologische und molekularbiologische Forschungsmethoden durchgeführt.

2.3.1.1. Das serologische Verfahren im Serum zur Bestimmung der Anwesenheit von Anti-HAV-IgM und Immunglobulinen der Klasse G gegen das Hepatitis-A-Virus (nachstehend als Anti-HAV-IgG bezeichnet).

2.3.1.2. Die molekularbiologische Methode im Serum bestimmt die RNA des Hepatitis-A-Virus.

2.3.2. Die Diagnose der OSA wird gestellt, wenn ein Patient im Serum von Patienten mit Verdacht auf Anti-HAV-IgM-Hepatitis oder HAV-RNA nachgewiesen wird.

2.3.3. Serologische und molekularbiologische Methoden zum Nachweis von Anti-HAV-IgM- und Anti-HAV-IgG- und -HAV-RNA im Serum werden nach aktuellen behördlichen und prozeduralen Dokumenten durchgeführt.

2.4. Epidemiologische Manifestationen einer akuten Hepatitis A

2.4.1. Die Infektionsquelle in der RSA ist eine Person. Die Inkubationszeit reicht von 7 bis 50 Tagen und ist oft tagelang. Das Hepatitis-A-Virus wird mit drei Hauptkategorien von Infektionsquellen in den Stuhl ausgeschieden: Personen mit einer asymptomatischen Form des Infektionsprozesses, Patienten mit einer gelöschten, anicterischen und ikterischen Infektionsform.

2.4.2. Die Dauer der Virusisolation in verschiedenen Erscheinungsformen der Infektion unterscheidet sich nicht signifikant. Die höchste Konzentration des Erregers im Kot der Infektionsquelle wird in den letzten 7 bis 10 Tagen der Inkubationszeit und in den ersten Tagen der Krankheit beobachtet, wobei die Dauer der prealtischen Periode zwischen 2 und 14 Tagen (normalerweise 5 bis 7 Tagen) entspricht. Mit dem Auftreten von Gelbsucht bei den meisten Patienten nimmt die Konzentration des Virus im Stuhl ab.

2.4.3. Die epidemiologische Bedeutung ist auch bei Patienten mit OSA mit verlängerten Formen von 5–8% und Exazerbationen (etwa 1%) zu beobachten, insbesondere wenn sie Immunschwäche-Zustände aufweisen, die mit einer verlängerten Virämie einhergehen können, wobei die RNA des Erregers nachgewiesen wird. Ein chronischer Verlauf der Hepatitis A ist nicht gesichert.

2.4.4. Die Übertragung von HAV erfolgt hauptsächlich während der Einführung des fäkal-oralen Mechanismus durch Wasser, Lebensmittel und Kontakthaushalte.

2.4.4.1. Wenn die Wasserstraße der Übertragung von HAV in den Körper gelangt, wenn schlechtes Trinkwasser verwendet wird, baden Sie in verschmutzten Wasserkörpern und Pools.

2.4.4.2. Der Nahrungsübertragungsweg wird verwirklicht, wenn Produkte verwendet werden, die während der Produktion mit dem Virus kontaminiert sind, in Lebensmittelunternehmen, Gaststättenbetrieben und im Handel mit jeder Form von Eigentum. Beeren, Gemüse und Grünpflanzen werden durch das Virus kontaminiert, wenn sie auf bewässerten Feldern oder in mit Kot gedüngten Gemüsegärten angebaut werden. Meeresfrüchte können mit HAV infiziert werden, wenn Sie Mollusken in Küstengewässern fangen, die durch Abwasser verschmutzt sind.

2.4.4.3. Eine empfängnisverhütende Art der Übertragung wird realisiert, wenn die persönlichen Hygieneregeln nicht befolgt werden. Die Übertragungsfaktoren sind Hände sowie alle durch den Erreger kontaminierten Gegenstände. Die Übertragung des Virus bei oral-analen und oral genitalen Kontakten ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

2.4.5. In einigen Fällen wird ein künstlicher (künstlicher) Transfermechanismus implementiert. Eine verlängerte (3-4 Wochen) Virämie ermöglicht die Übertragung des Erregers auf parenteralem Weg, was zum Auftreten von Fällen von Post-Transfusions-RSA führt. Es gab RSA-Ausbrüche bei Patienten mit Hämophilie, die Arzneimittel gegen Blutgerinnungsfaktoren erhielten, sowie bei denen, die injizierbare Psychopharmaka einnahmen.

2.4.6. In jeder klinischen Variante des YEA wird spezifisches Anti-HAV-IgG gebildet. Personen ohne Anti-HAV-IgG sind anfällig für Hepatitis A.

2,5. Merkmale des epidemischen Prozesses der akuten Hepatitis A

2.5.1. Die Intensität des epidemischen Prozesses der RSA in bestimmten Gebieten ist durch extrem starke Variabilität gekennzeichnet und wird durch soziale, wirtschaftliche und demografische Faktoren bestimmt.

2.5.2. Der epidemische Prozess in der OGA in der Langzeitdynamik der Morbidität äußert sich in zyklischen Schwankungen, die sich in der Herbst-Winter-Saisonalität ausdrücken, wobei vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betroffen sind.

2.5.3. Der Epidemieprozess der RSA manifestiert sich in sporadischen Fällen und hauptsächlich in Wasser- und Lebensmittelausbrüchen und Epidemien unterschiedlicher Intensität.

Iii. Staatliche gesundheitliche und epidemiologische Überwachung der akuten Hepatitis A

3.1. Staatliche gesundheitspolizeiliche und epidemiologische Überwachung der regionalen staatlichen Verwaltung - fortlaufende Überwachung des Epidemieprozesses, einschließlich Langzeit- und innerjährlicher Morbidität, Faktoren und Bedingungen, die sich auf die Ausbreitung der Infektion auswirken, Bevölkerungsdichte, Immunisierung und die Verbreitung des Erregers; Selektives serologisches Monitoring des Immunstatus, Bewertung der Wirksamkeit von (präventiven) Maßnahmen gegen Epidemien und epidemiologische Prognosen.

3.2. Mit der Überwachung sollen die epidemiologische Situation, Trends bei der Entwicklung des Epidemieprozesses und die rechtzeitige Annahme wirksamer Managemententscheidungen sowie die Entwicklung und Umsetzung angemessener sanitärer und antiepidemischer (präventiver) Maßnahmen zur Verhinderung des Auftretens und der Verbreitung von CAA bewertet werden.

3.3. Die staatliche sanitäre und epidemiologische Überwachung der RSA wird von Stellen durchgeführt, die zur staatlichen gesundheitspolitischen und epidemiologischen Überwachung befugt sind.

3.4. Die Sammlung von Informationen, deren Auswertung, Verarbeitung und Analyse werden von Spezialisten der Stellen durchgeführt, die die staatliche gesundheitspolizeiliche und epidemiologische Überwachung zeitnah und / oder im Zuge einer retrospektiven epidemiologischen Analyse durchführen.

3,5. Die Ergebnisse der operativen Analyse bilden die Grundlage für Entscheidungen im Notfallmanagement (antiepidemische und präventive Maßnahmen).

Iv. Vorbeugende Maßnahmen

4.1. Die wichtigsten Maßnahmen zur Prävention von RSA sind gesundheitspolizeiliche und hygienische Maßnahmen, um den Übertragungsmechanismus des Erregers zu brechen und die Impfung zu verhindern und die kollektive Immunität zu gewährleisten.

4.1.1. Hygienische und hygienische Maßnahmen umfassen:

- Landschaftsgestaltung von Siedlungen (Räumung des Territoriums, Müllabfuhr);

- Versorgung der Bevölkerung mit sicherem Wasser und epidemiologisch unbedenklichen Lebensmitteln;

- Verbesserung der gesundheitlichen und hygienischen Arbeits- und Lebensbedingungen;

- Schaffung von Bedingungen, die die Einhaltung der Hygienevorschriften und -anforderungen für die Beschaffung, den Transport, die Lagerung, die Technologie der Zubereitung und den Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten;

- Sicherstellung der universellen und kontinuierlichen Umsetzung von Normen und Regeln für Hygiene und Hygiene, Sanitär- und Antiepidemie-Regime in Kindereinrichtungen, Bildungseinrichtungen, medizinischen und präventiven Organisationen, organisierten Militärmannschaften und anderen Objekten;

- persönliche Hygiene;

- hygienische Aufklärung der Bevölkerung.

4.1.2. Die Impfprävention von RSA wird gemäß Kapitel VI dieser Hygienevorschriften durchgeführt.

4.2. Die Stellen, die staatliche sanitäre und epidemiologische Überwachung durchführen, sehen Folgendes vor:

- Überwachung des Zustands aller epidemiologisch bedeutsamer Objekte (Wasserversorgungsquellen, Aufbereitungsanlagen, Wasserversorgungs- und Abwassernetzwerke, Gastronomieeinrichtungen, Handel, Kinder- und Bildungseinrichtungen, militärische und andere Einrichtungen);

- Überwachung der sanitären Bedingungen und der kommunalen Verbesserung der Siedlungsgebiete;

- Laborüberwachung von Umweltobjekten mittels sanitär-bakteriologischer, hygienisch-virologischer Untersuchungen (Bestimmung von Coliphagen, Enteriviren, HAV-Antigen), molekulargenetischen Methoden (einschließlich Bestimmung von HAV-RNA, Enteroviren);

- Einschätzung epidemiologisch signifikanter soziodemografischer und natürlicher Prozesse;

Einschätzung der Beziehung zwischen Morbidität und hygienischen Bedingungen an epidemiologisch signifikanten Objekten;

- Bewertung der Qualität und Wirksamkeit der Aktivitäten.

V. Antiepidemische Maßnahmen beim Ausbruch einer akuten Hepatitis A

5.1. Allgemeine Grundsätze für die Durchführung von Veranstaltungen

5.1.1. Identifizierung von Patienten mit RSA durch medizinische Angestellte (Ärzte, Krankenschwestern) von Behandlungs- und Prophylaxeorganisationen und anderen Organisationen, unabhängig von der Eigentumsform, bei ambulanter Aufnahme, Hausbesuchen, vorläufiger (bei Bewerbung auf einen Arbeitsplatz) und regelmäßigen medizinischen Untersuchungen bestimmter Bevölkerungsgruppen, Beobachtung von Kindern in Gruppen während der Kontaktuntersuchung in den Infektionsherden.

5.1.2. Jeder Fall von Angehörigen der RSA-Krankheit (RSA-Verdacht) von Angehörigen medizinischer Einrichtungen, Kinder-, Jugend- und Freizeitorganisationen, unabhängig von ihrer Eigentumsform, wird innerhalb von 2 Stunden telefonisch gemeldet und anschließend innerhalb von 12 Stunden eine Notfallbenachrichtigung in der vorgeschriebenen Form an die Behörden gesendet berechtigt, am Ort der Registrierung der Krankheit eine staatliche sanitäre und epidemiologische Überwachung durchzuführen (unabhängig vom Wohnort des Patienten).

Eine Organisation, die an einer medizinischen Tätigkeit beteiligt ist, die die Diagnose der RSA verändert oder geklärt hat, wird innerhalb von 12 Stunden eine neue Notfallbenachrichtigung an die Behörden vorlegen, die am Ort der Erkennung der Krankheit eine staatliche gesundheitspolizeiliche und epidemiologische Überwachung durchführen, die die Erstdiagnose, die geänderte Diagnose und das Datum der Diagnosestellung anzeigt.

5.1.3. Wenn ein Patient von der RSA identifiziert wird (wenn die RSA vermutet wird), organisiert der medizinische Mitarbeiter der Organisation, die medizinische Aktivitäten durchführt (Hausarzt, örtlicher Arzt, Kindertagesstättenarzt, Epidemiologe), einen Komplex aus antiepidemischen (präventiven) Maßnahmen zur Lokalisierung des Ausbruchs und der Warnung Infektion anderer.

5.1.4. Fachleute von Stellen, die zur staatlichen sanitären und epidemiologischen Überwachung befugt sind, organisieren eine epidemiologische Erhebung in den RSA-Zentren, einschließlich der Ermittlung der Ursachen und Bedingungen für das Auftreten der RSA, der Festlegung der Grenzen des Ausbruchs sowie der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zu deren Beseitigung.

Im Mittelpunkt des Ausbruchs stehen Personen, die am Ende der Inkubationszeit und in den ersten Tagen der Erkrankung Kontakt mit dem Patienten hatten, in Kindereinrichtungen, Krankenhäusern, Sanatorien, Industrie-, Militär- und anderen Organisationen sowie am Wohnort des Kranken (einschließlich Schlafsälen, Hotels) und andere), wenn die Leiter dieser Organisationen informiert sind. Die Notwendigkeit einer epidemiologischen Untersuchung des Ausbruchs am Wohnort wird von den Sachverständigen der Stellen festgelegt, die zur staatlichen gesundheitspolitischen und epidemiologischen Überwachung befugt sind.

5.1.5. Für die Durchführung einer epidemiologischen Erhebung und die Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung von Schwerpunkten mit mehreren RSA-Fällen bilden die zur staatlichen gesundheitspolizeilichen und epidemiologischen Überwachung befugten Stellen und Organisationen je nach Art des Ausbruchs eine Gruppe epidemiologischer, hygienisch-hygienischer, klinischer und sonstiger notwendiger Profile.

5.1.6. Inhalt, Umfang und Dauer der Maßnahmen zur Beseitigung der RSA-Ausbrüche bei Bevölkerung, Unternehmen, Institutionen und organisierten Gruppen (Kinder, Militärs, Bildungseinrichtungen, Sanatorien, Krankenhäuser, Gastronomiebetriebe, Handel, Wasser- und Abwasserentsorgungseinrichtungen usw.) ) bestimmt die Fachleute der Stellen, die zur Durchführung der staatlichen gesundheitspolizeilichen und epidemiologischen Überwachung befugt sind, auf der Grundlage der Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchung.

5.1.7. Bei der Durchführung einer epidemiologischen Untersuchung geben Sie Folgendes an:

- Die Anzahl der Patienten mit ikterischen und gelöschten Formen der RSA und Personen, die dieser Krankheit verdächtigt sind, bestimmen die Beziehung zwischen ihnen.

- Verteilung der Fälle nach Ort im Dorf, nach Alter und Berufsgruppen;

- die Verteilung der Fälle nach Gruppen, Klassen in Kinder- und anderen Bildungseinrichtungen, Militär und anderen Gruppen;

- wahrscheinliche Infektionsquelle und Übertragungswege;

- Zustand und Funktionsweise von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen, sanitären und technischen Geräten;

- das Vorhandensein von Notfallsituationen in Wasser- und Abwassernetzen und der Zeitpunkt ihrer Beseitigung;

- Einhaltung der Hygienevorschriften und -anforderungen für die Beschaffung, den Transport, die Lagerung, die Technologie der Zubereitung und den Verkauf von Lebensmitteln;

- Verstöße gegen das Sanitär- und Antiepidemie-Regime, die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Verbreitung der RSA.

Der Umfang der Tilgungsmaßnahmen stimmt mit dem Manager und dem medizinischen Personal der Organisation überein.

5.2. Maßnahmen bezüglich der Infektionsquelle

5.2.1. Krank und verdächtig für die Krankheit RSA, die im Krankenhaus in der Infektionsstation stationiert wurde.

5.2.2. In einigen Fällen einer leichten Erkrankung darf ein Patient mit einer im Labor bestätigten AHA-Diagnose (wenn Anti-HAV-IgM- oder -HAV-RNA im Blut nachgewiesen wird) zu Hause behandelt werden.

- Wohnsitz des Patienten in einer separaten komfortablen Wohnung;

- mangelnde Kontakte am Wohnort mit Mitarbeitern von behandlungs- und prophylaktischen Einrichtungen, Kindern und ihnen gleichgestellten Organisationen sowie mit Kindern, die Kindererziehungseinrichtungen besuchen;

- Gewährleistung der Patientenversorgung und Durchführung aller antiepidemischen Maßnahmen;

- Der Patient hat keine andere Virushepatitis (Hepatitis B (im Folgenden als HS bezeichnet), Hepatitis C (im Folgenden als HS bezeichnet), Hepatitis D (im Folgenden als TD bezeichnet) und andere) oder Hepatitis nicht-viraler Ätiologie und anderer chronischer Erkrankungen mit häufiger Verschlimmerung und Dekompensation der zugrunde liegenden Erkrankung. Drogenmissbrauch Alkohol;

- Dynamische klinische Beobachtung und Labortests zu Hause gewährleisten.

5.2.3. In komplexen diagnostischen Fällen, bei denen der Verdacht auf OSA bei einem Patienten besteht, es jedoch erforderlich ist, eine andere Infektionskrankheit auszuschließen, wird der Patient in der Krankenhaus-Infektionsstation stationiert.

5.2.4. Die Diagnose der OSA muss innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung eines Patienten, bei dem der Verdacht auf eine Infektion besteht, im Labor mit der Definition von Anti-HAV-IgM- oder -HAV-RNA bestätigt werden. Die spätere Feststellung der endgültigen Diagnose ist bei Hepatitis mit kombinierter Ätiologie bei chronischen Formen von Hepatitis B und HS, der Kombination von OSA mit anderen Erkrankungen, zulässig.

5.2.5. Die Abgabe aus der Infektionsabteilung erfolgt nach klinischen Indikationen.

5.2.6. Die klinische Überwachung derer, die sich von der RSA erholt haben, wird von Ärzten für Infektionskrankheiten medizinischer Organisationen am Wohnort oder der Behandlung durchgeführt. Die erste Nachuntersuchung wird spätestens einen Monat nach der Entlassung aus dem Krankenhaus durchgeführt. Zukünftig werden der Beobachtungszeitpunkt und die Anzahl der notwendigen Untersuchungen des Genesenden durch den Infektionsmediziner am Wohnort bestimmt.

5.3 Maßnahmen bezüglich der Erregerwege und Faktoren

5.3.1. Wenn ein RSA-Patient identifiziert wird, organisiert ein Arzt einer behandlungs- und prophylaktischen Organisation (Arzt, Sanitäter, paramedizinischer Mitarbeiter) eine Reihe von antiepidemischen Maßnahmen, einschließlich aktueller und endgültiger Desinfektion, um zu verhindern, dass sich andere infizieren.

5.3.2. Die endgültige Desinfektion in Haushalten, Wohngemeinschaften, Schlafsälen, Hotels wird nach dem Krankenhausaufenthalt (Tod) des Patienten durchgeführt und von Spezialisten von Organisationen des Desinfektionsprofils auf Ersuchen von Organisationen durchgeführt, die im medizinischen Bereich tätig sind. Die aktuelle Desinfektion wird von der Bevölkerung durchgeführt.

5.3.3. Im Falle des Nachweises von OGAA in organisierten Gruppen wird nach der Isolation des Patienten eine endgültige Desinfektion durchgeführt, deren Volumen und Inhalt von den Merkmalen des Ausbruchs abhängen. Desinfektionsmaßnahmen werden von Mitarbeitern von Organisationen des Desinfektionsprofils innerhalb der Grenzen des Ausbruchs durchgeführt, die von Fachleuten der Stellen festgelegt werden, die zur staatlichen gesundheitspolizeilichen und epidemiologischen Überwachung befugt sind. Anschließend erfolgt die aktuelle Desinfektion durch das Personal der Organisation, in der der RSA-Fall entdeckt wurde. Verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Desinfektion ist der Leiter dieser Einrichtung.

5.3.4. Die endgültige Desinfektion wird von Spezialisten von Organisationen des Desinfektionsprofils jeweils in Kindergärten sowie in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder mit wiederholten Krankheitsfällen durchgeführt. Die derzeitige Desinfektion wird von Mitarbeitern dieser Einrichtung durchgeführt.

5.3.5. Für die endgültige und aktuelle Desinfektion in den RSA-Foci werden Desinfektionsmittel verwendet, die auf etablierte Weise registriert sind und gegen HAV wirksam sind.

5.3.6. Wenn in den besiedelten Gebieten ein Ausbruch der OGA auftritt, der mit der Verwendung von durch die CAA kontaminiertem Trinkwasser von schlechter Qualität infolge von Unfällen in den Abwasser- oder Wasserversorgungsnetzen einhergeht, geschieht Folgendes:

- Ersatz von Notfallabschnitten der Wasserversorgungs- und Abwassernetze mit anschließender Desinfektion und Spülung;

- Maßnahmen zur Wiederherstellung dezentraler Quellen und Wasserversorgungssysteme;

- Bereitstellung der Bevölkerung beim Ausbruch von importiertem Trinkwasser guter Qualität;

- Reinigung und Sanierung von dezentralen Abwassersystemen (Toiletten von Senkkasten und Absorptionsanlagen).

5.3.7. Bei einem Ausbruch von RSA infolge der Verwendung von mit HAV kontaminierten Produkten wird Folgendes durchgeführt:

- die Identifizierung und Beschlagnahme von Lebensmitteln, die die wahrscheinliche Ursache der Krankheit waren;

- Beseitigung festgestellter Verstöße bei Ernte, Transport, Lagerung, Aufbereitungstechnik (Verarbeitung) und Verkauf von Lebensmitteln.

5.4. Maßnahmen für Kontaktpersonen

5.4.1. Beim Ausbruch der RSA werden Personen identifiziert, die mit dem Patienten in Kontakt gekommen sind. Kontaktpersonen unterliegen der Registrierung, Untersuchung, Überwachung und Impfprophylaxe für epidemische Indikationen.

5.4.2. Bei der Durchführung von Aktivitäten bei Ausbrüchen der OGA ist es erforderlich, eine frühzeitige Erkennung von Kontaktpersonen von Patienten mit dieser Infektion (vor allem mit abgenutzten und anicterischen Formen) sicherzustellen.

5.4.3. Alle innerhalb des Ausbruchs identifizierten Kontaktpersonen werden 35 Tage ab dem Zeitpunkt der Trennung von der Infektionsquelle einer primären medizinischen Untersuchung unterzogen, gefolgt von einer medizinischen Beobachtung, einschließlich Befragung, Thermometrie, Sklera und Hautfarbe, Urinfärbung, Lebergröße und Milz und auch klinische und Laboruntersuchung gemäß Absatz 2.3. diese Gesundheitsvorschriften.

Die Hauptuntersuchung sowie die klinische und Laboruntersuchung werden von einem medizinischen Mitarbeiter (Arzt für Infektionskrankheiten, Hausarzt, Sanitäter) einer behandlungs- und prophylaktischen Organisation am Wohnort der Kontaktpersonen oder des Arbeitsplatzes (Ausbildung, Schulung) in den ersten 5 Tagen nach der Identifizierung des Patienten und vor der Einführung des Impfstoffs durchgeführt JA

5.4.4. Ohne klinische Anzeichen der Krankheit werden Kontaktpersonen, die zuvor nicht gegen Hepatitis A geimpft wurden und die nicht an dieser Infektion erkrankt sind, spätestens 5 Tage nach der Identifizierung des Patienten mit RSA für epidemische Indikationen geimpft.

Die Impfung nach epidemischen Indikationen ist die wichtigste vorbeugende Maßnahme, um das Zentrum der Hepatitis A zu lokalisieren und zu beseitigen. Die Angaben zu den Impfungen (Datum, Name, Dosis und Seriennummer des Impfstoffs) werden in allen Buchungsformen der Krankenakte, der Impfbescheinigung gemäß den festgelegten Anforderungen aufgezeichnet.

5.4.5. Wenn eine kranke RSA in einem organisierten Kinderteam (Teams von Militärpersonal) identifiziert wird, wird in der Einrichtung (Organisation) für 35 Tage ab dem Zeitpunkt der Isolation des letzten Patienten eine Quarantäne auferlegt. Für Kinder (Militärpersonal), die Kontakt mit der erkrankten RSA hatten, wird während der Quarantäne eine tägliche medizinische Beobachtung durchgeführt.

Betroffene Gruppen (Klassen, Abteilungen oder Stationen) unterliegen maximaler Isolation von anderen Gruppen, Abteilungen der Institution (Organisation). Sie nehmen nicht an Massenveranstaltungen teil, die von der Institution (Organisation) organisiert werden. In der Quarantänegruppe (Klasse, Abteilung, Abteilung) kündigen sie das SB-System, führen Gespräche über Hygieneausbildung und Präventionsmaßnahmen für RSA.

Während der Quarantänezeit ist es nicht gestattet, Kontaktkinder, Militärpersonal, Kinderpersonal und andere Einrichtungen anderen Gruppen (Klassen, Abteilungen, Kammern) und anderen Einrichtungen zu überlassen, außer in besonderen Fällen mit der Genehmigung einer Fachbehörde, die zur staatlichen gesundheitspolizeilichen und epidemiologischen Überwachung befugt ist.

Die Aufnahme neuer Personen in Quarantänegruppen (Klassen, Abteilungen, Kammern) ist zulässig, wenn der Antragsteller zuvor RSA übertragen oder mindestens 14 Tage vor der Aufnahme in die Gruppe gegen RSA geimpft hat.

5.4.6. Die Kinder von organisierten Gruppen und das militärische Personal, das außerhalb des Teams Kontakt mit der kranken RSA hatte, werden vom medizinischen Personal oder der Leitung dieser Organisationen informiert.

Kinder werden zu organisierten Gruppen mit der Erlaubnis eines Kinderarztes in Absprache mit einem Facharzt des Körpers, der die staatliche gesundheitspolizeiliche und epidemiologische Überwachung ausübt, zugelassen, vorbehaltlich ihres vollen Gesundheitszustands oder der Angabe, dass sie die RSA (dokumentiert) mindestens 14 Tage vor der Zulassung übertragen oder gegen RSA geimpft haben zum Team

5.4.7. Über Erwachsene, die an ihrem Wohnort mit der erkrankten RSA in Kontakt gekommen sind, mit dem Kochen und Verkauf von Lebensmitteln befasst sind (Cateringorganisationen und andere), Patienten in Organisationen betreuen, die medizinische Tätigkeiten ausüben, Kinder erziehen und betreuen, Erwachsenen dienen (Reiseleiter, Flugbegleiter und andere) informieren die Leiter dieser Organisationen, die zuständigen Gesundheitszentren (medizinischen Einheiten) und die zur Durchführung der staatlichen gesundheitspolitischen und epidemiologischen Einrichtungen befugten Behörden Aufsicht.

Die Verantwortlichen der Organisationen, in denen Personen, die mit der erkrankten RSA in Kontakt gekommen sind, arbeiten, sorgen dafür, dass diese Personen die Regeln der persönlichen und öffentlichen Hygiene einhalten, medizinische Beobachtung und Impfung durchführen und sie bei den ersten Anzeichen einer Krankheit von der Arbeit abhalten.

5.4.8. Für Kinder, die keine Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen, und Erwachsene, die keinen Bezug zu den oben genannten Berufsgruppen haben, wird die Beobachtung und klinische Untersuchung 35 Tage lang vom medizinischen Personal der Poliklinik (Ambulanzklinik, Hebammenzentrum) am Wohnort durchgeführt. Die Inspektion dieser Personen wird mindestens einmal pro Woche durchgeführt. Je nach Indikation werden Labortests durchgeführt und eine Impfprävention ist obligatorisch.

5.4.9. In Kindergärten, Schulen, Internaten, Waisenhäusern, Kinderheimen und Gesundheitseinrichtungen, Überwachung von Kontaktpersonen, Sammeln und Liefern von Material für Laboruntersuchungen, Impfungen, Schulung des Personals der Einrichtung nach den Regeln des antiepidemischen Regimes und der Hygieneausbildung mit Eltern von Kindern aus Das betroffene OGA-Team wird von einem Arzt und einer Krankenschwester dieser Institutionen durchgeführt. In Abwesenheit von Ärzten in diesen Einrichtungen wird diese Arbeit von einer Poliklinik erbracht, die die oben genannten Einrichtungen versorgt.

5.4.10. Alle Maßnahmen zur Beseitigung des Ausbruchs spiegeln sich in der epidemiologischen Erhebungskarte und der Kontaktliste der Kontaktpersonen wider, die in die ambulante Karte der RSA geklebt werden. In den gleichen Dokumenten werden das Ende der Ereignisse des Ausbruchs und die Ergebnisse der Beobachtung von Kontaktpersonen aufgezeichnet.

Vi. Impfprophylaxe der akuten Hepatitis A

6.1. Der Umfang der spezifischen Prävention der RSA wird von den Fachleuten der Stellen festgelegt, die gemäß der epidemiologischen Situation zur staatlichen sanitären und epidemiologischen Überwachung befugt sind, und unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der Dynamik und der Entwicklung des RSA-Epidemieprozesses in einem bestimmten Gebiet.

6.2. Die Impfung der Bevölkerung gegen die RSA erfolgt gemäß dem aktuellen Zeitplan für vorbeugende Impfungen für epidemische Indikationen, regionalen vorbeugenden Impfkalendern und Anweisungen für die Verwendung von Arzneimitteln, die zur Verwendung auf dem Territorium der Russischen Föderation in der vorgeschriebenen Weise zugelassen sind.

VII. Hygienische Ausbildung und Schulung

7.1. Zur hygienischen Aufklärung der Bevölkerung gehört es, der Öffentlichkeit detaillierte Informationen über Hepatitis A, die wichtigsten klinischen Symptome der Krankheit und Präventivmaßnahmen unter Verwendung der Massenmedien, Flugblätter, Poster, Bulletins, Interviews in Gruppen und RSA-Zentren sowie andere Methoden zur Verfügung zu stellen.

7.2. Grundlegende Informationen zu Hepatitis A und den vorbeugenden Maßnahmen sollten in die Hygieneschulungsprogramme für Arbeitnehmer in der Lebensmittelindustrie und in Gaststättenbetrieben, in Kindereinrichtungen und in gleichwertige Einrichtungen aufgenommen werden.